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BGH, 13.12.2007 - IX ZR 122/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Insolvenzanfechtung bei vertragsgemäßer Kontoüberziehung
- Judicialis
ZPO § 552a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 130 § 131
Benachteiligung der Gläubiger bei geduldeter Kontoüberziehung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.11.2006 - 303 O 189/06
- OLG Hamburg, 14.06.2007 - 10 U 107/06
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 122/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05
Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten …
Auszug aus BGH, 13.12.2007 - IX ZR 122/07
Wird ein Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die der Schuldner aus einer - wie im Streitfall - lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft, kann die Deckung nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 11. Januar 2007 (BGHZ 170, 276) in der Insolvenz des Schuldners mangels Gläubigerbenachteiligung nicht angefochten werden.Die vorliegende Sache ist nicht zu einer Klärung der von dem Senat offen gelassenen Frage geeignet, ob und unter welchen Voraussetzungen die konkludente Vereinbarung einer erhöhten Kreditlinie in Betracht kommt, wenn die Bank eine an sich vertragswidrige Überziehung über einen längeren Zeitraum zulässt (Urt. v. 11. Januar 2007 aaO Tz. 16).